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    Vielen Dank, dass Sie sich für ein Qualitätsprodukt von Trigem entschieden haben!

    Um die hohe Qualität des erworbenen Produktes sicherzustellen, gewähren wir den Nutzern unserer Produkte eine
    Hardware-Garantie gemäß den nachfolgenden Garantiebedingungen (die „Garantie“).

    Gegenstand der Garantie
    Garantiegeber ist die Trigem GmbH („Trigem“). Die Garantie wird ausschließlich für das Hardware-Produkt
    übernommen, das in dem Geltungsbereich der Garantie erworben wurde und dem die Garantiekarte beigefügt ist
    („Produkt“). Die Garantie gilt nicht für etwa mitgelieferte Software.

    Ansprüche aus dieser Garantie können ausschließlich von Personen geltend gemacht werden, die das Produkt
    zur eigenen Nutzung, d.h. nicht zum Weiterverkauf, erwerben („Endnutzer“). Wird das Produkt von einem Endnutzer
    an einen anderen Endnutzer veräußert, kann der Erwerber Ansprüche aus der Garantie insoweit geltend machen,
    wie sie bei der Veräußerung noch bestehen, d.h. für die Dauer und den Umfang der Garantie ist jeweils
    ausschließlich der erste Erwerb durch einen Endnutzer maßgeblich.


    Diese Garantie stellt keine Zusicherung oder Beschaffenheitsgarantie dar und begründet keine
    anderen Rechtsfolgen als ausschließlich die nachfolgend abschließend wiedergegebenen Ansprüche
    des Endnutzers.
    Die Ansprüche aus dieser Garantie bestehen selbständig neben etwaigen vertraglichen oder
    gesetzlichen Ansprüchen gegen den Verkäufer des Produkts. Sie sind also neben dieser Garantie nach Maßgabe
    der gesetzlichen Vorschriften ggf. berechtigt, vom Verkäufer während der gesetzlichen Verjährungsfrist nach ihrer
    Wahl Nachbesserung oder Nachlieferung zu verlangen und bei deren Fehlschlagen vom Vertrag zurückzutreten oder
    den Kaufpreis zu mindern. Das gilt auch, wenn Sie das Produkt unmittelbar von Trigem erwerben.

    Garantiedauer, Geltendmachung von Garantieansprüchen
    Die Garantiedauer beginnt mit dem Tag der Auslieferung an den ersten Endnutzer („Garantiebeginn“). Maßgeblich
    ist das Datum des Kassenbeleges bzw. des Lieferscheins.
    Die Garantiedauer ist abhängig vom Vertragsgebiet. Das Vertragsgebiet ist der Staat, in dem das Produkt vom
    ersten Endnutzer erworben wird. Als Ort, an dem das Produkt erworben wird, gilt beim Kauf in einem Geschäft der
    Ort des Geschäfts und bei Bestellung über das Internet, Telefon, Telefax o. ä. die Lieferanschrift. Die Garantiedauer
    beträgt 24 Monate ab dem Garantiebeginn in den Vertragsgebieten Deutschland, Österreich, Schweiz, Frankreich,
    Niederlande, Luxemburg und Belgien. Für die Vertragsgebiete Mittlerer Osten, Afrika, Großbritannien und allen
    anderen Vertragsgebieten, in denen Trigem GmbH Produkte vertreibt, beträgt die Garantiedauer 12 Monate ab
    Garantiebeginn. Auf Akkus gewähren wir in allen Vertragsgebieten 6 Monate Garantie.

    Die Garantiedauer verlängert sich nicht um den Zeitraum etwaiger Garantieleistungen oder der Prüfung von
    Garantieansprüchen. Für Ersatzteile oder reparierte Teile besteht die Garantie ausschließlich für die Restlaufzeit
    der Garantiedauer für die ersetzten oder zu reparierenden Teile fort.

    Garantieansprüche erlöschen, wenn sie nicht unverzüglich nach Feststellung des Garantiefalls
    geltend gemacht werden.
    Eine Geltendmachung, die später als 14 Tage nach Feststellung des Garantiefalls
    erfolgt, ist insbesondere nicht mehr unverzüglich. Zur Geltendmachung von Garantieansprüchen wenden Sie sich
    bitte an unsere technische Hotline. Die Telefonnummer der technischen Hotline entnehmen Sie bitte der dem
    Produkt beigefügten Garantiekarte. Garantieleistungen werden nur bei Vorlage des Originalkaufbeleges
    oder Originallieferscheines, aus dem das Kaufdatum, die Modellbezeichnung und der Händler
    eindeutig identifizierbar sein müssen, erbracht.
    Trigem behält sich eine Prüfung dieser Unterlagen vor.
    Bitte bewahren Sie deshalb Ihren Originalkaufbeleg/ Originallieferschein gut auf.


    Garantieumfang
    Soweit das Produkt bei Auslieferung an den ersten Endnutzer einen Material- oder Verarbeitungsfehler aufweist, der
    für den bestimmungsgemäßen Gebrauch erheblich ist („ Garantiefall “), erbringt Trigem während der
    Garantiedauer nach Maßgabe dieser Garantie die nachfolgend beschriebene Leistung, soweit keiner der
    nachfolgend bezeichneten Garantieausschlüsse greift:

    Trigem wird nach Ermessen das Produkt oder defekte Teile desselben reparieren oder durch neue oder
    generalüberholte Teile ersetzen. Generalüberholte Teile oder Produkte werden nur dann verwendet, wenn diese
    dem defekten Produkt/Teil mindestens gleichwertig sind.

    Der Endnutzer ist verpflichtet, die zu ersetzenden Produkte oder Teile an Trigem zu übergeben und zu übereignen.
    Sind Sie dazu nicht in der Lage, kann Trigem Ihnen die Ersatzteile/Ersatzprodukte gemäß Preisliste in Rechnung
    stellen.

    Soweit der Zeitwert des Produktes vor der Garantieleistung (ohne Berücksichtigung des Mangels, der den
    Garantiefall begründet) wesentlich geringer als der Zeitwert nach der Garantieleistung ist, kann Trigem die
    Garantieleistung von einem angemessenen finanziellen Ausgleich durch den Endnutzer (Neu für Alt) abhängig
    machen. Garantieleistungen werden ausschließlich zu den gewöhnlichen Arbeitszeiten von Trigem oder den
    jeweils autorisierten Partnerfirmen erbracht.

    Abwicklung der Garantieleistung
    Garantieansprüche sind zwingend zunächst bei der technischen Hotline geltend zu machen. Die Telefonnummer der
    technischen Hotline entnehmen Sie bitte der dem Produkt beigefügten Garantiekarte.

    Die technische Hotline führt zunächst eine telefonische Störungsbeseitigung (Troubleshooting) durch.
    Erfahrungsgemäß lässt sich ein großer Teil der Probleme bereits am Telefon lösen. Sie sind verpflichtet, die
    technische Hotline bei der Durchführung des Troubleshootings zu unterstützen. Ohne durchgeführtes
    Troubleshooting können weitere Garantieleistungen nicht erbracht werden.

    Führt das Troubleshooting nicht zum Erfolg, ist vom Endverbraucher das Produkt an Trigem oder an eine von Trigem
    zu benennende Stelle zu übersenden. Die Kosten des Transports und das Transportrisiko trägt der Endverbraucher.
    Für die ordnungsgemäße Verpackung des Produktes ist der Endnutzer verantwortlich.

    Reparaturzeiten, Verfügbarkeit von Ersatzteilen
    Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Trigem nur einen begrenzten Vorrat an Ersatzteilen vorhält und Ersatzteile
    deshalb ggf. bei unseren Zulieferern bestellt werden müssen. Insoweit stehen die Leistungen gemäß dieser
    Garantie unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit von Ersatzteilen. Eine bestimmte Reparaturdauer
    kann nicht gewährleistet werden.
    Wenn die Nutzung des Produktes für Sie zeitkritisch ist, obliegt es Ihnen,
    hierauf vor Einlieferung des Produktes hinzuweisen.

    Nutzung Personenbezogener Daten
    Ihre personenbezogenen Daten werden zum Zwecke der Abwicklung und der Qualitätskontrolle der Garantieleistung
    gespeichert. Zu diesem Zweck ist es notwendig, Ihre Daten ggf. an unsere Partnerunternehmen und die mit Trigem
    verbundenen Unternehmen weiterzuleiten, soweit diese jeweils in die Leistungserbringung eingeschaltet werden.
    Sollten Sie dies im Einzelfall nicht wünschen, teilen Sie uns das bitte jederzeit über unsere technische Hotline mit.

    Mitwirkungsobliegenheiten des Endnutzers
    Es obliegt Ihnen jeweils vor der Inanspruchnahme von Garantieleistungen eine vollständige
    Sicherung der auf dem Produkt gespeicherten Daten und Software vorzunehmen.
    Bei bestimmten
    Fehlerbildern ist eine Systemwiederherstellung notwendig, wodurch sämtliche gespeicherten Daten verloren gehen.
    Jegliche Haftung seitens Trigem für den Verlust von Daten im Zusammenhang mit den Garantieleistungen, die durch
    eine Datensicherung hätte vermieden werden können, ist ausdrücklich ausgeschlossen.

    Um einen Garantiefall bei unserer technischen Hotline zu melden, halten Sie bitte folgende Informationen bereit.

    - Ihren Namen, Adresse, Postleitzahl und eine Telefonnummer, unter der Sie erreichbar sind
    - die Modellbezeichnung und die Seriennummer Ihres Produktes
    - das Lieferdatum und den Ort, an dem das Produkt erworben wurde
    - eine möglichst präzise Fehlerbeschreibung.

    Bitte halten Sie auch immer die, mit Ihrem Produkt mitgelieferte, Recovery-Lösung bereit, mit der das Produkt
    in den Auslieferungszustand zurückgesetzt werden kann.

    Garantieausschlüsse
    Nicht Gegenstand der Garantieleistungen sind:
    - Bereitstellung und Installation von Treiber-, Software- oder BIOS-Updates/ Upgrades
    - Löschen von Passwörtern oder Zurücksetzen von Sicherheitsfunktionen etc.
    - Sicherung und/oder Wiederherstellung von Kundendaten oder Software
    - Beseitigung von Verschleißerscheinungen bei Datenträgern oder LCD-Hintergrundbeleuchtungen
    - Ersatz verbrauchter Batterien (z.B. CMOS-Batterie)
    - Behebung nachlassender Kapazität bei Akkumulatoren
    - Beseitigung von Pixelfehlern bei Notebook-Displays, soweit diese innerhalb der Fehlerklasse II nach ISO 13406-2
      liegen

    Von der Garantie ausgeschlossen sind:
    - Fehler oder Abweichungen in der Beschaffenheit des Produktes, die für den bestimmungsgemäßen Gebrauch
      unerheblich sind oder die erst nach Auslieferung an den ersten Endnutzer entstehen, insbesondere Fehler,
      die entstehen durch
    - Fehlbedienung, unsachgemäße oder sachfremde Benutzung oder Behandlung des Gerätes durch den Endnutzer
      oder Dritte (z.B. mechanische Beschädigung an Gehäuse, LCD, Kabeln, Steckern etc.).
    - außergewöhnliche Umgebungseinflüsse (Überspannung, Magnetfelder etc.)
    - Verschmutzung, Wartungsmängel
    - Unfälle, Missbrauch, Feuer und Wasser
    - Löschung systemrelevanter Dateien, fehlerhafte Einstellungen oder sich selbst vervielfältigende Programme
      (z.B. Computerviren)
    - unsachgemäße Verpackung beim Transport des Produktes (insbesondere bei Einsendung des Produktes an ein
      Trigem-Service-Center), mit Ausnahme des ursprünglichen Transportes vom Verkäufer zum ersten Endnutzer
    - höhere Gewalt (z.B. Blitzeinschlag, Krieg, Überschwemmung usw.)
    - Verwendung des Produktes mit Peripheriegeräten, Teilen oder Komponenten, die nicht von Trigem für die
      konkrete Nutzungsform freigegeben sind (es sei denn, der Endnutzer kann beweisen, dass der
      Garantiefall nicht dadurch verursacht wurde).
    - jegliche Haftung in Bezug auf mitgelieferte, integrierte oder aufgespielte Software, selbst wenn die

    Software zusammen mit dem Produkt geliefert wurde, insbesondere für den Unterbrechungs- oder fehlerfreien Lauf,
    sowie deren Qualität, Leistung, Markttauglichkeit oder Geeignetheit für irgendeinen Zweck

    Informationen über den sachgemäßen Umgang mit Ihrem Trigem-Produkt entnehmen Sie bitte dem
    Produkthandbuch.

    Die Garantie erlischt endgültig für das gesamte Produkt,
    - bei Eingriffen, Reparaturen oder Veränderungen am Produkt, die nicht von durch Trigem autorisiertem Personal
      vorgenommen wurden (es sei denn, der Endnutzer kann beweisen, dass der Garantiefall nicht durch
      diese verursacht wurde)
    - bei Entfernung oder Unkenntlichmachung der Seriennummer der Produktes
    - bei Beschädigung oder Entfernung der auf dem Produkt angebrachten Siegel-Aufkleber

    Serviceleistung außerhalb der Garantie
    Selbstverständlich reparieren wir Ihr Produkt auch nach Ende der Garantiedauer oder soweit ein
    Garantieausschlussgrund vorliegt oder ein Garantiefall nicht vorliegt. Unsere technische Hotline informiert
    Sie gerne über die Kosten und die dazu notwendigen Schritte.

    Haftungsbeschränkung
    Eine vertragliche oder außervertragliche Schadensersatzpflicht seitens Trigem im Zusammenhang mit dieser
    Garantie besteht nur, sofern der Schaden auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zurückzuführen ist. Für die
    schuldhafte Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit einer natürlichen Person haftet Trigem auch bei nur
    einfacher Fahrlässigkeit. Zusätzlich haftet Trigem auch für die nur einfach fahrlässige Verletzung einer wesentlichen
    Vertragspflicht, allerdings der Summe nach begrenzt auf die Vermögensnachteile, die Trigem bei Abschluss des
    Vertrages als mögliche Folge der Vertragsverletzung hätte voraussehen müssen.

    Im Falle der nur einfach fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet Trigem nicht für
    entgangenen Gewinn oder Verlust an good will.

    In diesen Bedingungen vorgesehene Beschränkungen der Haftung von Trigem gelten auch für die etwaige
    persönliche Haftung der Organe, Angestellten oder Erfüllungsgehilfen von Trigem.
    Eventuelle zwingende Produkthaftungsansprüche nach Produkthaftungsgesetz sowie Ansprüche aus einer etwaigen
    gesonderten Beschaffenheitsgarantie, die ausdrücklich nicht durch diese Garantie begründet wird, bleiben von
    den vorstehenden Einschränkungen unberührt.

    Anwendbares Recht
    Die vertraglichen Beziehungen aus dieser Garantie unterliegen deutschem Recht mit Ausnahme der
    UN-Kaufrechtskonvention.
    Bei Verträgen mit Endnutzern, die bei Vertragsschluss ihren gewöhnlichem Aufenthalt außerhalb Deutschlands
    haben und den Vertrag zu einem Zweck schließen, der nicht ihrer gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit
    zugerechnet werden kann, über Dienstleistungen, die ganz oder teilweise in diesem Aufenthaltsstaat zu erbringen
    sind, oder über die Lieferung beweglicher Sachen, bleiben die zwingenden gesetzlichen Schutzbestimmungen dieses
    Aufenthaltsstaates von der vorstehenden Rechtswahl unberührt, wenn:
    - dem Vertrag ein Angebot oder eine Werbung in dem Aufenthaltsstaat vorangegangen ist und der Endnutzer in
      diesem Staat die zum Abschluss des Vertrages erforderliche Rechtshandlung vorgenommen hat
    oder
    - Trigem oder ein Vertreter von Trigem in dem Aufenthaltsstaat die Bestellung entgegengenommen hat.

    Gerichtsstand
    Für Verträge mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen
    Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz.
    Gleiches gilt, wenn sich der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Endnutzers zum Zeitpunkt der
    Klageerhebung entweder nicht im Inland befindet oder unbekannt ist, es sei denn, der Endnutzer schließt den
    Vertrag zu einem Zweck, der nicht seiner beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit zugerechnet werden kann und hat
    bei Vertragsschluss:
    a) seinen Wohnsitz in einem anderen Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums als Deutschland, in welchem
       Trigem eine berufliche oder gewerbliche Tätigkeit, in deren Bereich der Vertrag fällt,
       ausübt oder auf welchen Trigem eine solche Tätigkeit ausrichtet
    oder
    b) seinen Wohnsitz in einem anderen Mitgliedstaat des Luganer Übereinkommens über die gerichtliche Zuständigkeit
       und Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen v. 16.09.1988 als Deutschland,
       wobei (i) der Vertrag Dienstleistungen oder die Lieferung beweglicher Sachen zum Gegenstand hat und (ii)
       dem Vertrag ein Angebot oder eine Werbung in diesem Mitgliedsstaat vorangegangen ist und (iii) der Endnutzer in
       diesem Staat die zum Abschluss des Vertrages erforderliche Rechtshandlung vorgenommen hat.

    Trigem ist in jedem Falle auch berechtigt, den Endnutzer an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.

    Erreichbarkeit
    Sie erreichen unsere technische Hotline werktags zu den üblichen Geschäftszeiten unter der Telefonnummer
    01805 - 51 72 42 (0,14 EUR/Min DTAG, Mobilnetz evtl. abweichend) in Deutschland oder international
    00800/28372832.

    Per E-Mail sind wir unter service_eu@trigem.com für Sie da.

    Die Kontaktinformationen unserer Service-Abteilung finden Sie ebenfalls auf unserer Homepage www.trigem.com
    oder auf dem, im Auslieferungszustand auf Ihrem Gerät angebrachten Aufkleber.

    Trigem GmbH, München, Juli 2009